Allgemeine Fahrzeugtests

Allgemeine Fahrzeugtests

Wir sind MotorSport Vision Limited („MSV“), ein Unternehmen der MSV-Gruppe, zu der auch JPM Ltd („PalmerSport“) und MotorSport Vision Racing Limited („MSVR“) gehören.

Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern. Bitte schauen Sie daher regelmäßig vorbei, um über Aktualisierungen dieser Richtlinie auf dem Laufenden zu bleiben.

Dies ist eine Zusammenfassung des Versicherungsschutzes, kein Versicherungsdokument, und unterliegt den Bestimmungen, Klauseln, Bedingungen und Gewährleistungen der Rahmenpolice. Jeder Betrug, jede Falschangabe oder jede Verschleierung in Bezug auf Angelegenheiten, die diese Versicherung betreffen, führt zur Nichtigkeit der Police und zum Verlust aller Ansprüche.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jede Buchung gilt für ein Auto und einen Fahrer, es sei denn, ein zusätzlicher Fahrerplatz wurde erworben. Sobald dieser Fahrer
sich am Tag der Veranstaltung angemeldet hat, kann die Fahrzeit nicht an einen anderen Fahrer und ein anderes Auto übertragen werden.

Teilnehmer

Als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung auf der Rennstrecke muss jeder Teilnehmer die folgenden Anforderungen der „
“ erfüllen.

Lizenzen

Mit Ausnahme der unten genannten Bestimmungen für junge Fahrer müssen Teilnehmer an Testfahrten mindestens 16 Jahre alt sein
und im Besitz einer gültigen MSUK-Rennlizenz (sofern zutreffend) oder einer anderen, von den zuständigen
Dachverbänden anerkannten Lizenz sein; außerdem müssen sie das Original (keine Fotokopie) der vollständigen Lizenz zur Überprüfung durch den MSV vorlegen.

Junge Autofahrer

Fahrer unter 18 Jahren dürfen an Aktivitäten auf der Rennstrecke teilnehmen, sofern:
a) ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter des betreffenden Fahrers den entsprechenden Abschnitt des Anmeldeformulars unterzeichnet und ausgefüllt hat; und
b) im Falle von Fahrern unter 16 Jahren jeder Fahrer über eine MSUK-Lizenz verfügt, die für das Fahrzeug geeignet ist, das er/sie zu nutzen beabsichtigt (derzeit sind dies ausschließlich GB4, British F4, Ginetta Junior, Junior Sports Car Championship und Fiesta Juniors). Jede Testfahrt mit Fahrern unter 16 Jahren muss ausschließlich diesen Fahrern vorbehalten sein; und
c) im Falle von Fahrern im Alter von 16 oder 17 Jahren verfügt der betreffende Fahrer über eine MSUK-Lizenz (oder eine gleichwertige, von einem von der FIA anerkannten Dachverband ausgestellte Lizenz), die für das Fahrzeug geeignet ist, das er/sie nutzen möchte.
d) Bei „Semi Exclusive“- und „Open Pit Lane“-Testfahrten erkundigen Sie sich bitte vor der Buchung bei der Rennstrecke bezüglich Altersbeschränkungen.
e) ARDS-qualifizierte (Grad A oder S) Instruktoren sind als Beifahrer willkommen. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Anmeldeformular

Alle Teilnehmer müssen vor jeder Aktivität auf der Rennstrecke das Online-Check-in-Formular von MSV ausfüllen; bei Fahrern unter 18 Jahren muss dieses von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten gegengezeichnet werden. Jeder Fahrer erhält ein Armband, das während der Testfahrten getragen werden muss. Bitte halten Sie am Ende der Boxengasse an und zeigen Sie das Armband dem Streckenposten.

Die Fahrer sind für das ordnungsgemäße Verhalten ihres Teampersonals während des Aufenthalts am Veranstaltungsort verantwortlich.

Helme und Schutzkleidung

Die Teilnehmer müssen einen geeigneten, richtig sitzenden und sicher befestigten Sturzhelm tragen, der den FIA/MSA/MSUK-Normen entspricht, sowie geeignete feuerfeste Kleidung, die den jeweils geltenden Anforderungen von Abschnitt Q der Allgemeinen Bestimmungen der FIA/MSA/MSUK entspricht.

Ein von der FIA zugelassenes FHR-System (HANS), das gemäß K.10.4 des Motorsport UK-Jahrbuchs 2016 eingebaut ist, ist für Fahrer und Instruktoren an allen Testtagen vorgeschrieben. Ausgenommen sind Fahrzeuge aus bestimmten Epochen, wie in Abschnitt B beschrieben.

Für alle Rennstrecken außer Donington Park

Die Lärmgrenzwerte gelten gemäß den für das zu prüfende Fahrzeug geltenden Meisterschaftsbestimmungen von Motorsport UK, wobei der Höchstwert bei 105 dB(A) für Sportwagen/Limousinen und bei 108 dB(A) für Einsitzer liegt; beide Werte werden in einem Abstand von 0,5 m vom Auspuff in einem Winkel von 45 Grad gemessen, während der Motor mit 75 % der maximalen Drehzahl läuft. 

Für Donington Park

Testtage dienstags und donnerstags: – Die Schalldämpfer dürfen nicht entfernt werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Testtage freitags: – Alle Fahrzeuge müssen mit Schalldämpfern ausgestattet sein, um den Grenzwert von 98 dB(A) bei Vorbeifahrt einzuhalten.

Fahrzeuge, die die Geräuschprüfung nicht bestehen, dürfen nicht am Testtag teilnehmen (bzw. ihre Teilnahme nicht fortsetzen). Jedes Fahrzeug kann nach Ermessen der Rennstrecke jederzeit während des Testtages zu einer weiteren Geräuschprüfung aufgefordert werden.

Obwohl auf den MSV-Rennstrecken (mit Ausnahme von Donington Park) keine spezifischen Grenzwerte für Fahrgeräusche gelten, überwachen sie dennoch die Vorbeifahrtsgeräuschpegel. Sollten die Ergebnisse dieser Überwachung zeigen, dass ein bestimmtes Fahrzeug deutlich höhere Vorbeifahrtsgeräuschpegel erzeugt als Fahrzeuge mit vergleichbaren statischen Testergebnissen, behalten sie sich das Recht vor, den Teilnehmer zu benachrichtigen. Daraufhin darf der betreffende Teilnehmer nicht weiter an der Veranstaltung teilnehmen, bis er die vom Fahrzeug erzeugten Geräuschpegel so weit reduziert hat, dass sie durch weitere statische oder Vorbeifahrttests als innerhalb akzeptabler Grenzen liegend bestätigt werden.

Sofern nicht anders angegeben, werden alle allgemeinen Tests in Sitzungen durchgeführt.

„Trainingsstarts“ sind an einem MSV-Testtag nicht gestattet, es sei denn, sie wurden im Voraus mit dem Rennstreckenbetreiber (oder dessen Vertreter) vereinbart und finden in einer von der allgemeinen Testzeit getrennten Session statt. Diese Möglichkeit liegt im Ermessen der Rennstrecke und hängt davon ab, ob die Zeit dies zulässt.

Paddock


  • Falls Sie für den Tag Ihres Besuchs keinen Garagenplatz reserviert haben, parken Sie bitte nicht vor den Garagen, da dies den Zugang für diejenigen einschränkt, die einen Platz reserviert haben. Für die Garagenschlüssel ist eine rückzahlbare Kaution in Höhe von 50,00 £ zu hinterlegen.
  • Achten Sie auf andere Teams, Teilnehmer, Auftragnehmer, Fußgänger und Mitarbeiter im Fahrerlager, in den Boxen und in der Boxengasse. Sie sind
    für Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen in diesen Bereichen verantwortlich, die von Ihren Aktivitäten betroffen sein könnten.
  • Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Tätigkeiten einer Risikobewertung zu unterziehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Wenn Sie mit Lkw oder anderen Fahrzeugen mit eingeschränkter Sicht rückwärtsfahren, lassen Sie sich bitte von einem Einweiser unterstützen (
    ) und achten Sie darauf, dass dieser Warnkleidung trägt.
  • Bitte legen Sie keine Kabel oder Schläuche über Gehwege, es sei denn, diese sind ordnungsgemäß mit Kabelmatten abgedeckt.

Boxengasse

  • Das Tanken und die Lagerung von Benzin (oder anderen Kraftstoffen) ist in der Boxengasse nicht gestattet.
  • In jeder Garage darf höchstens ein 25-Liter-Metallkanister (egal ob voll oder leer) aufbewahrt werden. Rechtlich gesehen entspricht dies einer Höchstmenge von 50 Litern Kraftstoff in zwei miteinander verbundenen Garagen. Auch leere Kanister dürfen nicht in den Garagen aufbewahrt werden.
  • Die Boxengasse ist ausschließlich als Einbahnstraße ausgewiesen.
  • Zufahrt zur Boxengasse über den Sammelbereich. Wer auf dem Gelände wegen rücksichtslosen oder gefährlichen Fahrverhaltens gemeldet wird, wird unverzüglich vom Gelände verwiesen.
  • Keine offenen Flammen (Rauchen, Schweißen usw.) in der Boxengasse.
  • Sofern sie nicht aktiv am Rennen teilnehmen, ist Personen unter 16 Jahren der Zutritt zu den Boxen, der Boxengasse und der Boxenmauer untersagt.
  • Servicefahrzeuge sind in der Boxengasse nicht erlaubt.
  • Auf allen Rennstrecken außer Donington Park müssen sich die Fahrer beim Verlassen der Boxengasse auf der rechten Seite der Strecke halten, bis sie die erste Kurve passiert haben – dies ist äußerst wichtig. Bitte beachten Sie, dass die Boxengasse in Donington Park von links mündet.

Auf Kurs

  • Muss die Rennstrecke zur Bergung eines liegengebliebenen Fahrzeugs gesperrt werden, werden an der Startlinie und am Ende der Boxengasse rote Lichter gezeigt. Auf der gesamten Rennstrecke werden ROTE FLAGGEN gezeigt; die Fahrer müssen die Runde langsam beenden und in die Box zurückkehren, müssen jedoch darauf vorbereitet sein, während ihrer Auslaufrunde anzuhalten. Bei Durchführung von Sessions wird zur Signalisierung des Sessionendes die karierte Flagge an der Startlinie gezeigt. Bitte kehren Sie direkt in die Box zurück. Fahrer, die die roten Flaggen ignorieren, um noch eine oder zwei Runden zu fahren, werden von allen weiteren Testfahrten ausgeschlossen. Es werden keine Ausreden akzeptiert – SIE SIND GEWARNT!
  • An einigen, aber nicht allen Flaggenpunkten rund um die Rennstrecke werden den ganzen Tag über Flaggensignale gezeigt.
  • Im Falle einer technischen Panne muss der Fahrer versuchen, sein Fahrzeug an einem sicheren Ort abzustellen. Der Fahrer sollte dann hinter der Absperrung auf die Bergung warten. Das Team-Personal muss die Genehmigung der Rennleitung einholen, bevor es die Rennstrecke betritt. Wenn ein Fahrzeug aufgrund von Fahrlässigkeit (z. B. Benzinmangel) stehen bleibt, wird dieses Fahrzeug erst nach Ende der Session geborgen.
  • Überholen bei gehissten roten Flaggen führt zum sofortigen Ausschluss von den weiteren Testfahrten.
  • MSV ist berechtigt, jede Person aus den betreffenden MSV-Räumlichkeiten zu verweisen, die diese Räumlichkeiten in einer Weise nutzt, die MSV, seinen Vertretern oder Beauftragten oder der umliegenden Gemeinschaft Belästigungen, Schäden, Störungen, Ärgernisse oder Unannehmlichkeiten verursacht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Betätigen von Hupen oder das Erzeugen übermäßiger Reifenquietschgeräusche).
  • Für Schäden, die durch meine rücksichtsloses oder gefährliches Fahrverhalten verursacht werden, hafte ich persönlich und verpflichte mich, der MSV Group einen Betrag in Höhe der Kosten für die daraus resultierenden Reparatur- oder Ersatzmaßnahmen am Veranstaltungsort zu erstatten. Ferner erkläre ich mich damit einverstanden, dass mir von der MSV eine Geldstrafe von bis zu 200 £ auferlegt werden kann, falls mein Fahrzeug Schadstoffe auf die Strecke auslaufen lässt und dadurch Schäden oder Verzögerungen verursacht.

Seit 2014 ist es erlaubt, auf dem Asphalt der Rennstrecke bis einschließlich der weißen Linie sowie auf der gesamten Breite der (rot-weiß markierten) Randsteine zu fahren. Es ist jedoch nicht gestattet, mit einem Rad über die weißen Linien oder Randsteine hinauszufahren. Ein Fahrer gilt als von der Strecke abgekommen, wenn ein Teil des Reifens entweder über die Außenkante eines Randsteins oder – wo kein Randstein vorhanden ist – über die weiße Linie hinausragt.

Alle Fahrzeugtests und Trackdays auf den MSV-Rennstrecken werden gemäß diesen Bestimmungen durchgeführt. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ergreift die Rennstrecke folgende Maßnahmen:

Erster Verstoß Warnung: Schwarz-weiße Flagge für Fahrstandards
2. Verstoß Schwarze Flagge, bitte melden Sie sich beim Kontrollturm, letzte Verwarnung ohne Zeitstrafe
3. Verstoß Schwarze Flagge – 20-minütiger Ausschluss von der Rennstrecke
4. Verstoß

Ausschluss von 20-minütigen Streckenzeiten

Verstöße gegen die Streckenbegrenzungen werden über den gesamten Tag hinweg kumulativ erfasst und nicht zu Beginn jeder Session „zurückgesetzt“. Die Verstöße werden pro Fahrzeug und nicht pro Fahrer gezählt.

Verstöße werden durch eine Kombination aus Auslaufsensoren (die bei Auslösung der Sensoren CCTV-Bilder aufzeichnen) und den Beobachtungen der Streckenposten fair geahndet.

Aus Gründen der Praktikabilität und der zügigen Abwicklung sind die Entscheidungen des MSV-Streckenpersonals endgültig; es besteht kein Recht auf Einspruch gegen Strafen oder auf Überprüfung der Beweislage. Aggressives Verhalten gegenüber dem Streckenpersonal wird nicht toleriert und kann dazu führen, dass sowohl der Fahrer als auch das Fahrzeug vom weiteren Rennbetrieb ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus behält sich MSV das Recht vor, sowohl das Fahrzeug als auch den Fahrer einzeln auszuschließen, wenn die Vorschriften zu den Streckenbegrenzungen missbraucht werden, insbesondere wiederholt und/oder vorsätzlich; in diesem Fall gewährt MSV keine Rückerstattung oder Entschädigung. Die Einhaltung der Streckenbegrenzungen muss aus einer Reihe von Gründen überwacht werden:

  • Rennstrecken sind verpflichtet, die Sicherheit aller Flächen zu gewährleisten, die rechtmäßig genutzt werden können
  • Viele Teilnehmer wollen sich nicht dazu drängen lassen, über die Randsteine hinauszufahren und zu riskieren, ihre Autos auf ausgefahrenen Spurrillen und im Schlamm zu beschädigen, nur um eine winzig bessere Zeit zu erzielen
  • Die fortwährende Nutzung von Grasflächen und Erde jenseits der Bordsteinkanten kann gefährlich sein, da Erde, Schlamm und Steinschlag auf den Asphalt geschleift werden und Schäden an Fahrzeugen verursachen können.

Allgemein

Es dürfen KEINE TIERE auf das Gelände mitgebracht werden – mit Ausnahme von registrierten Blinden- oder Assistenzhunden. Wir bitten um vorherige Ankündigung, wenn Sie einen Assistenzhund mitbringen möchten oder müssen.

Stornierungen und Rückerstattungen/Umbuchungen

Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug die geltenden Anforderungen der Geräuschprüfung erfüllt. Sollte Ihr Fahrzeug eine Geräuschprüfung nicht bestehen und Sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, übernimmt MSV Ihnen gegenüber keine Haftung, und Sie erhalten keine Rückerstattung oder Gutschrift für den Prüfungstag. Ebenso erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift, falls Ihr Fahrzeug technische Probleme aufweist, die eine Teilnahme verhindern oder einschränken. 

Stornierung durch Sie:

Stornierungsanfragen müssen schriftlich per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.

  • Im Falle einer Stornierung Ihrerseits erfolgt eine Rückerstattung nur, wenn wir mindestens 14 volle Tage im Voraus eine schriftliche Mitteilung erhalten (d. h. wenn Ihr Prüfungstermin auf Freitag, den 20. fällt, müssen wir spätestens am Donnerstag, den 5., um 17:30 Uhr benachrichtigt werden). Bei einer Stornierung zwischen 3 und 14 vollen Tagen vor dem Termin wird Ihrem MSV-Konto eine Gutschrift gutgeschrieben. Diese Gutschrift muss innerhalb von 6 Monaten verwendet werden.
  • Zur Veranschaulichung: Wenn Sie Ihren Termin am 1. Mai 2023 stornieren, müssen Sie Ihr Guthaben bis zum 1. November 2023 einlösen. Das bedeutet, dass die neue Buchung innerhalb dieser sechs Monate erfolgen muss, der neue Veranstaltungstermin jedoch auch außerhalb dieses Zeitraums liegen kann.
  • Bei einer Stornierung weniger als drei volle Tage im Voraus erfolgt KEINE Rückerstattung oder Gutschrift.
  • In die Anzahl der Tage sind der Tag der Prüfung oder der Stornierung NICHT eingerechnet.
  • Gutschriften, die im Rahmen von MSV-Tests ausgestellt werden, können zur Bezahlung folgender MSV-Produkte verwendet werden: Fahrzeugtests, MSVT-Trackdays für Autos und Motorräder, Erlebnisangebote, Eintrittskarten und Fanartikel.
  • Gutschriften können nur an den ursprünglichen Käufer ausgestellt werden und sind nicht übertragbar.
  • Gutschriften auf Ihr MSV-Konto sind nicht erstattungsfähig

Absage aufgrund höherer Gewalt, einschließlich wetterbedingter Umstände

  • Alle Testfahrten finden vorbehaltlich der Wetterlage oder anderer Ereignisse statt, die außerhalb der Kontrolle von MSV liegen; daher können wir nicht garantieren, dass ein bestimmter Termin oder eine bestimmte Testfahrt nicht aus diesen Gründen abgesagt wird.
  • Sollte Ihre Prüfung aufgrund von widrigen Wetterbedingungen oder anderen Ereignissen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, vollständig abgesagt werden, erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe des ursprünglichen Buchungsbetrags. Diese wird Ihrem MSV-Konto gutgeschrieben.

Die Rennstrecke behält sich das Recht vor, einen Testtag abzusagen oder ein Fahrzeug von einer Gruppe in eine andere zu versetzen